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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des "bildungsinstitut rhein main international (brmi) – Akademie für Heilberufe gGmbH" vom 30.09.2019

Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch,  bevor Sie einen Kurs oder eine Prüfung bei der brmi – Akademie für Heilberufe gGmbH verbindlich buchen!

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend genannt „AGB“) gelten für alle Verträge, welche zwischen der/dem Teilnehmenden (nachfolgend genannt „Teilnehmende*r“) und der „bildungsinstitut rhein main international (brmi) – Akademie für Heilberufe gGmbH (nachfolgend genannt „brmi-Akademie“), Lindleystr. 15, 60314 Frankfurt a.M., gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer A. Vurgun, medizin@brmi-akademie.de (Kurse) oder fsp@brmi-akademie.de (Fachsprachenprüfungen), +49-(0)69-48007690-00  geschlossen werden.

  2. Es gilt die aktuellste Version der AGB. Dies ist die auf der Homepage der brmiAkademie (https://brmi-akademie.de/) veröffentlichte Version.

  3. Die brmi-Akademie erbringt ihre Leistungen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen der Teilnehmenden finden keine Anwendung, auch wenn die brmi-Akademie ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

  4. Die brmi-Akademie schließt Verträge nur mit denjenigen Teilnehmenden ab, die das 18. Lebensjahr zum Anmeldungszeitpunkt bereits vollendet haben.

  5. Mit der Anmeldung zu einem Kurs oder zu einer Prüfung erkennen die Teilnehmenden die AGBs der brmi-Akademie an. 

  6. Die brmi-Akademie behält sich vor, im Falle einer Umwandlung bzw. eines Rechtsformwechsels die Rechte und Pflichten aus den zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen auf den neuen Rechtsträger zu übertragen. Der/Die Teilnehmende erteilt hierzu bereits jetzt seine/ihre Zustimmung.

 

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote seitens der brmi-Akademie sind nicht rechtsverbindlich, sondern stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung an die/den Teilnehmende*n zur Abgabe eines Angebots dar. Die Darstellung der verschiedenen Kursmöglichkeiten auf der Website der brmi-Akademie oder in den Räumlichkeiten der brmiAkademie stellt rechtlich kein bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Produktkatalog dar. 

  2. Ein Vertrag mit der brmi-Akademie kommt durch Unterschreiben eines Vertrages (zu Kursen oder Maßnahmen) sowie Ausfüllen eines Anmeldeformulars (bzgl. Fachsprachenprüfungen) durch die/den Teilnehmende*n (Angebot) und die Kursbestätigung in Textform durch die brmi-Akademie (Annahme) zustande. Die brmi-Akademie eröffnet der/dem Teilnehmenden folgende Möglichkeiten, um ein Angebot abzugeben: Die/der Teilnehmende*r bekundet ein Interesse an einem Angebot zur Teilnahme an einem Kurs oder an einer Prüfung durch Zusenden sämtlicher benötigter Unterlagen, vollständiges Ausfüllen und Unterschreiben eines Vertrages bzw. eines Anmeldeformulars, indem sie/er dieses auf elektronischem Wege oder von Hand ausfüllt und dann per Telefax, E-Mail oder Post an die brmi-Akademie an folgende Anschrift sendet: brmi-Akademie für Heilberufe gGmbH, Lindleystr. 15, 6. OG60314 Frankfurt a.M., Telefon: +49-(0)69-48007690-00 Telefax: +49-(0)69-48007690-11, medizin@brmi-akademie.de für Kurse und Maßnahmen fsp@brmi-akademie.de für Fachsprachenprüfungen.

  3. Der Vertrag zwischen der brmi-Akademie und dem/der Teilnehmenden kommt zustande, wenn der/die Teilnehmende durch Übersendung eines ausgefüllten Anmeldungsbogens ihren/seinen Teilnahmewunsch zu den auf dem Anmeldebogen bzw. Angebot enthaltenden Konditionen rechtsverbindlich schriftlich erklärt und dies durch die brmi-Akademie schriftlich oder in elektronischer Form bestätigt wird. Ein Vertragsschluss ist in deutscher sowie englischer Sprache möglich. Die brmi-Akademie behält sich vor, ihre Zustimmung zur Kursanmeldung ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

  4. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Auch bei einer Kostenübernahme durch Dritte verpflichtet sich der/die angemeldete Teilnehmende zur Zahlung  aller durch den Vertrag entstandenen Kosten.

  5. Die Teilnehmerzahl für die Kurse und Maßnahmen ist begrenzt. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 18 Personen und die maximale Teilnehmerzahl beträgt 22 Personen in allen Kursen und Maßnahmen.

 

§ 3 Vertragsgegenstand

  1. In ihren Qualifizierungskursen und -maßnahmen bereitet die brmi-Akademie auf folgende für die Anerkennung obligatorische Prüfungen vor:

    • Kenntnisstandprüfung/Gleichwertigkeitsprüfung für Ärzte/Ärztinnen sowie Zahnärzte/Zahnärztinnen mit ausländischem Abschluss (Drittstaaten) sowie

    • Fachsprachenprüfung C1 Medizin, Zahnmedizin sowie Pharmazie gemäß den Bestimmungen der 87. Gesundheitsministerkonferenz (87. GMK, 2014) mit unabhängigen Prüfer*innen (zertifizierte/r C1-Sprachprüfer*in sowie Pharmazeut*in, Arzt/Ärztin, Zahnarzt/Zahnärztin).

  2. Die Kurse richten sich an Ärzte und Ärztinnen, Zahnärzte und Zahnärztinnen, Pharmazeut*innen sowie Personen anderer Heilberufe, die mindestens ein Sprachzertifikat auf dem Niveau B1 und/oder B2 vorweisen können. 

  3. Die Inhalte der Kurse können der Webseite der brmi-Akademie (https://www.brmi-akademie.de) entnommen werden.

  4. Gegenstand und Inhalt des jeweiligen Vertrages sowie der dementsprechende Leistungsumfang ergeben sich jeweils aus dem zugrunde liegenden Angebot, der jeweiligen Buchungsbestätigung und diesen AGB. Grundsätzlich bietet die brmi-Akademie Deutschkurse für Erwachsene, Fachkräfte, Führungskräfte und Gruppen entsprechend dem bisherigen Kenntnisstand des/der jeweiligen Teilnehmenden an. Der vom Teilnehmenden angegebene Kenntnisstand wird durch einenEinstufungstest geprüft. Die Einstufung in die entsprechende Kursstufe erfolgt durch die brmi-Akademie auf Grundlage dieses Ergebnisses. Der/die Teilnehmende kann zwischen Intensivkursen, Einzelintensivkursen, Teilzeitkursen sowie Kursen wählen, die auf das Studium oder die Arbeit des Teilnehmenden abgestimmt sind.

  5. Zusätzlich zu den Sprachkursen bietet die brmi-Akademie den Teilnehmenden selbst oder durch Kooperation mit Dritten kostenpflichtige Zusatzangebote wie Unterkunft und Verpflegung für den Zeitraum des Sprachkurses, Prüfungen, den Transfer vom Flughafen oder Bahnhof am An- und/oder Abreisetag oder den Abschluss einer Reisekrankenversicherung an. Zudem kann die/der Teilnehmende über die brmi-Akademie ggf. kostenpflichtige Zusatzangebote wie Freizeitangebote, Unterstützung in der Formulierung von Anträgen und Briefen/Antwortschreiben und ähnliche Vertragsleistungen hinzubuchen.

  6. Die Preise für die durch die brmi-Akademie zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen individuellen Angebotsunterlagen. Die Preise für die jeweiligen Veranstaltungen sind bei Selbstzahlenden stets freibleibend. Soweit die zu erbringenden Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind, handelt es sich bei den angegebenen Preisen stets um Nettopreise.

  7. Der Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an den von der brmi-Akademie angebotenen Veranstaltungen beinhaltet nicht den Anspruch auf Zulassung zu einer Prüfung, die mit dieser Bildungsmaßnahme verbunden ist, wenn nicht im Bildungsangebot etwas anderes geregelt ist. Notwendige Nachweise für die Zulassung zu einer Prüfung hat der/die Teilnehmende eigenverantwortlich, rechtzeitig und vollständig bei der zuständigen Institution vorzunehmen und ggf. vorzulegen.

  8. Die Anmeldung zu allen anderweitigen externen Prüfungen obliegt dem/der Teilnehmenden. Die brmi-Akademie wird den/die Teilnehmende*n hierzu auf Wunsch beraten und sie/ihn ggf. unterstützen (z.B. beim Ausfüllen der Unterlagen). Die Prüfung, ob der/die Teilnehmende die Voraussetzung zur jeweiligen Zulassung zu externen Prüfungen erfüllt, obliegt jedoch immer der/dem Teilnehmenden. Das Risiko der fehlenden Eignung für die etwaige Zulassung zu einer Prüfung, das auf Umständen beruht, die außerhalb des Leistungsangebotes der brmi-Akademie liegen, trägt der/die Teilnehmende. Dasselbe gibt für die Eignung der gewählten Veranstaltung für die eigenen Zwecke des/der Teilnehmenden.

  9. Die brmi-Akademie behält sich das Recht vor, aus organisatorischen oder planerischen Gründen Kurse sowie Prüfungstermine zu verschieben oder abzusagen. Kann ein Kurs oder eine Prüfung nicht stattfinden, wird die brmi-Akademie von der Verpflichtung zur Leistung frei. Die brmi-Akademie ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen der Leistungen vor oder während der Veranstaltungen vorzunehmen, soweit dies den Nutzen der Veranstaltungen für die Teilnehmenden nicht wesentlich ändert. Des Weiteren ist die brmi-Akademie daneben berechtigt, die für die Veranstaltungen vorgesehenen Referenten und Referentinnen bzw. Dozenten und Dozentinnen im Bedarfsfall auszutauschen und durch hinsichtlich der zu behandelnden Themen gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.  

 

§ 4 Erfüllungsort

Der Erfüllungsort der erbrachten Leistungen ist der jeweiligen Ausschreibung bzw. dem jeweiligen Programm zu entnehmen. 

 

§ 5 Durchführung von Prüfungen

Die Art und Weise der Durchführung der Prüfungen ergibt sich aus der jeweiligen Prüfungsordnung der brmi-Akademie. Auf die einschlägigen Prüfungsordnungen der brmi-Akademie wird verwiesen.

 

§ 6 Sprachstandanalyse

Für die Sprachstandanalyse wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe dieser Gebühr wird der/dem Teilnehmer*in mitgeteilt. Die Sprachstandanalyse ist Voraussetzung zur Aufnahme zu eine/m Maßnahme/Kurs, falls kein gültiges Sprach-Zertifikat durch die/den Teilnehmende*n vorgelegt wird. Die Sprachstandanalyse dient zur Einstufung in einen passenden Kurs und ersetzt nicht die Bescheinigung beziehungsweise das Zertifikat über die Sprachkenntnisse.

 

§ 7 Vergütung/Honorar für Dozenten und Dozentinnen

Die Vergütung beziehungsweise das Honorar für die Dozenten und Dozentinnen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag oder Vertrag. Bei Förderprojekten kann auch eine abweichende Vergütungsform geregelt sein.

 

§ 8 Zahlungsbedingungen

  1. Die Höhe der vom Teilnehmenden zu entrichtenden Kosten richtet sich individuell nach dem zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Vertrag. 

  2. Soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus dem gemachten schriftlichen individuellen Angebot nichts Abweichendes ergibt, sind die Kursgebühren jeweils umgehend nach Rechnungserhalt, spätestens einen Tag vor Inanspruchnahme der Leistung bzw. spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, je nachdem, welcher Termin früher liegt, per Banküberweisung oder SEPALastschrift auszugleichen. Die Zahlung ist gebührenfrei für die/den Teilnehmenden auf folgendes Bankkonto zu entrichten:

    • Bank: Frankfurter Volksbank eG

    • Kontoinhaberin: brmi-Akademie für Heilberufe gGmbH

    • IBAN: DE97 5019 0000 6700 9821 63

    • BIC: FFVBDEFF

  3. Die brmi-Akademie behält sich vor, ihre Leistungen bei schuldhaftem Zahlungsverzug auszusetzen und den/die Teilnehmende*n bis zur ordnungsgemäßen Zahlung von der Veranstaltung auszuschließen. Zahlt der/die Teilnehmende auch nach Mahnung innerhalb der gesetzten Frist nicht ordnungsgemäß, behält die brmi-Akademie sich vor, den/die Teilnehmenden vollständig von der Veranstaltung auszuschließen.

  4. Eventuelle Kosten, die sich aus der Rückgabe von Lastschriften wegen schuldhafter, unzureichender Kontodeckung des/der Teilnehmenden ergeben, trägt der/die Teilnehmende.

  5. Einzelheiten zu finanzieller Förderung der Kurse erfahren die Teilnehmenden auf Wunsch im Rahmen einer persönlichen Beratung durch die brmi-Akademie.

  6. Bei Teilnehmenden, deren Teilnahmebeitrag von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter übernommen wird, erfolgt die Abrechnung über einen Bildungsgutschein und wird unmittelbar zwischen der brmi-Akademie und dem Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit reguliert.

  7. Wenn die jeweilige Maßnahme ohne Förderung besucht wird oder wenn der Teilnahmebeitrag vom Arbeitgeber erstattet wird, ist der/die Teilnehmende bzw. dessen/deren Arbeitgeber zur Zahlung der Kosten verpflichtet. 

 

§ 9 Rücktritt

  1. Der Rücktritt von einer gebuchten Maßnahme bzw. eines Kurses durch die/den Teilnehmende*n ist der brmi-Akademie per Telefax, E-Mail oder schriftlich mitzuteilen.

  2. Durch den Rücktritt fallen folgende Kosten für die/den Teilnehmende*n an:

    • bis acht Wochen vor Kurs- bzw. Maßnahmebeginn beträgt die Stornierungsgebühr mindestens 25% der in Rechnung gestellten Gebühren laut Buchungsbestätigung bzw. Vertrag;

    • bis sechs Wochen vor Kurs- bzw. Maßnahmebeginn beträgt die Stornierungsgebühr mindestens 50% der in Rechnung gestellten Gebühren laut Buchungsbestätigung bzw. Vertrag;

    • bis drei Wochen vor Kurs- bzw. Maßnahmebeginn beträgt die Stornierungsgebühr mindestens 75% der in Rechnung gestellten Gebühren laut Buchungsbestätigung bzw. Vertrag;

    • innerhalb der letzten drei Wochen vor Kursbeginn ist der volle Veranstaltungspreis zu entrichten.

    • Bei Nichtantritt wird der volle Preis laut Buchungsbestätigung fällig.

 

§ 10 Kündigung

  1. Die brmi-Akademie ist berechtigt, bei mangelnden Leistungen, Mitwirkungsverweigerung, hohen Fehlzeiten oder anderweitigen gravierenden Störungen der Veranstaltungen des/der Teilnehmenden die jeweilige Maßnahme bzw. den Vertrag zu kündigen.

  2. Die brmi-Akademie ist berechtigt, bei Unterschreitung einer von ihr bestimmten Mindestzahl von Teilnehmenden den Veranstaltungs- bzw. Maßnahmebeginn auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben oder die Veranstaltung bzw. Maßnahme abzusagen. Die brmi-Akademie behält sich dabei das Recht des Austausches von Referent*innen vor. Der/Die Teilnehmende ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

  3. Teilnehmende, deren Teilnahmebeitrag von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter übernommen wird, können aus einem wichtigen Grund (Arbeitsaufnahme, Wegfall der Förderung) die Kurse bzw. Maßnahmen kostenfrei für die/den Leistungsträger kündigen. Zivilrechtliche Forderungen der brmi-Akademie gegenüber die/den Teilnehmende*n bleiben hiervon unberührt. Teilnehmende, die die Maßnahme ohne Förderung besuchen (Selbstzahlende) und Teilnehmende, die den Teilnahmebeitrag vom Arbeitgeber erstattet bekommen, haben den vollen Teilnahmebeitrag auch dann zu zahlen, wenn sie ihren Rücktritt erst innerhalb der letzten drei Wochen vor Beginn der Kurse  bzw. Maßnahme erklären oder während der laufenden Maßnahme kündigen. 

  4. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

§ 11 Gewährleistung

  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

  2. Reklamationen sind der brmi-Akademie unverzüglich betreffend der Kurse/ Maßnahmen per E-Mail an medizin@brmi-akademie.de sowie bezüglich der Fachsprachenprüfungen an fsp@brmi-akademie.de bzw. postalisch an die unter § 1 genannte Anschrift mitzuteilen.

  3. Im Falle der Abwesenheit des/der Teilnehmenden während eines Kurses wird keine Rückerstattung von Gebühren gewährt. Die brmi-Akademie ist nicht verpflichtet, die Abwesenheit des/der Teilnehmenden durch etwaige Kursverlängerungen auszugleichen.

  4. Die brmi-Akademie ist berechtigt, Veranstaltungen bei Ausfall einer/eines Kursleitenden abzusagen, sofern kein*e qualifizierte*r Ersatzleiter*in zur Verfügung steht. In diesen Fällen kann der/die Teilnehmende keine Kostenrückerstattung beanspruchen. 

  5. Die brmi-Akademie ist berechtigt, Veranstaltungen wegen zu geringer Nachfrage oder Teilnehmerzahl abzusagen.

  6. Die brmi-Akademie ist berechtigt, Veranstaltungen aus einem von der brmiAkademie nicht zu vertretenden Grund (z.B. höhere Gewalt) abzusagen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch des/der Teilnehmenden auf Erstattung der Kosten.

 

§ 12 Eigentumsvorbehalt an den Lehrmaterialien

Die brmi-Akademie behält sich an sämtlichen Lehrmaterialien sowie -unterlagen das uneingeschränkte Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen durch den/die Teilnehmende*n vor.

 

§ 13 Urheberrecht

  1. Die von der brmi-Akademie zur Verfügung gestellten Lehrmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Dem/Der Teilnehmenden ist es nicht gestattet, die Lehrmaterialien öffentlich zu verbreiten oder zugänglich zu machen, weder entgeltlich, noch unentgeltlich, es sei denn, es liegt eine ausdrücklich Zustimmung der brmi-Akademie in Textform vor.

  2. Die brmi-Akademie erstellt und hält für jeweilige Schulungsleistungen umfangreiches Dokumentations- und Lehrmaterial vor. Diese Materialien finden in den vereinbarten Leistungen je nach Vertrags- oder Auftragsgestaltung ihren Einsatz. Dem/Der Dozent*in, Teilnehmenden oder anderen Dritten ausgehändigtes Material verbleibt ausdrücklich im Urheberrecht der brmi-Akademie. Alle Rechte, auch an Übersetzungen, Vervielfältigungen, Kopien und Nachdruck von Ausbildungsunterlagen oder Teilen davon verbleiben bei der brmi-Akademie. Die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an weitere Dritte ist nicht zulässig. Eine audio- und/oder visuelle Aufnahme irgendeines Teils der Ausbildung ist ohne ausdrückliche Genehmigung durch die brmi-Akademie nicht gestattet.

  3. Teilnehmende an Maßnahmen mit EDV-Bestandteilen haben für die Dauer der Maßnahme ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der zur Verfügung stehenden Hard- und Software. Weder ganz noch teilweise darf der/die Teilnehmende die Software kopieren oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich machen.

  4. Die brmi-Akademie behält sich vor, urheberrechtliche Verstöße zu verfolgen.

 

§ 14 Nutzung der zur Verfügung gestellten Computer und Internetzugänge

  1. Die brmi-Akademie stellt den Teilnehmenden für die Veranstaltungen zum Teil Computer und Internetzugänge zur Verfügung. Sämtliche so zur Verfügung gestellte Hardware und Zugänge dürfen allein für Veranstaltungszwecke genutzt werden. Jegliche Privatnutzung ist ausgeschlossen. Insbesondere dürfen die Zugänge nicht für illegale und unrechtmäßige Zwecke verwendet werden.

  2. Sollte der brmi-Akademie aufgrund unrechtmäßiger und illegaler Nutzung von Internetzugängen oder von Computern ein Schaden entstehen, so stellt der/die Teilnehmende die brmi-Akademie von jeglicher Haftung gegenüber Dritten für etwaige durch ihn/sie hervorgerufene Rechtsverletzungen frei.

 

§ 15 Haftung und Haftungsbeschränkung

  1. Unterricht und Übungen sind so gestaltet, dass ein/e aufmerksame/r Teilnehmende/r das Kursziel bzw. das Maßnahmeziel erreichen kann. Für den Kurserfolg bzw. Maßnahmeerfolg haftet die brmi-Akademie nicht.

  2. Schäden an privat genutzten Gegenständen oder Privatsachen von Teilnehmenden übernimmt die brmi-Akademie nur bei hinreichendem Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und soweit die gültigen gesetzlichen Bestimmungen dies zwingend erfordern.

  3. Die brmi  - Akademie haftet weder selbst noch für ihre Mitarbeiter*innen für die Nichterfüllung ihrer Vertragsverpflichtungen oder Schäden, soweit diese auf höhere Gewalt, insbesondere Feuer, Wasser, Unwetter oder sonstige Naturereignisse, Explosion, Streik, Krieg, Aufruhr oder sonstige außerhalb des Verantwortungs- und Einflussbereiches der brmi-Akademie liegende Gründe zurückzuführen sind.

  4. Auf Schadensersatz haftet die brmi-Akademie nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet die brmi-Akademie für Heilberufe auch bei einfacher Fahrlässigkeit für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Weitergehende vertragliche und deliktische Ansprüche von Kursteilnehmenden sind ausgeschlossen.

  5. Die brmi-Akademie haftet darüber hinaus für Schäden, die durch einfach fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht wurden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der/die Teilnehmende regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche gilt für Ansprüche des/der Teilnehmenden auf Schadenersatz statt der Leistung. Die brmi-Akademie haftet nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

  6. Für Schäden, die aus einer Verzögerung der Leistung entstehen, haftet die brmiAkademie nur, soweit ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Im Übrigen bleiben die Rechte des/der Teilnehmenden bei Verzug unberührt.

  7. Sofern weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit oder eine Garantie vorliegt, haftet die brmi-Akademie nicht für mittelbare Schäden des/der Teilnehmenden wie beispielsweise entgangenen Gewinn.

  8. Für Unfälle oder Diebstähle auf dem Hin- und Rückweg während der Veranstaltung wird keine Haftung übernommen. Unfälle oder Diebstähle auf dem Hin- und Rückweg sowie während der Veranstaltung sind dennoch unverzüglich der brmiAkademie anzuzeigen.

  9. Die brmi-Akademie haftet nicht für etwaige Vermögensschäden des/der Teilnehmenden, die aus dem Nichtzustandekommen einer Bildungsmaßnahme oder aus einem Abbruch der Bildungsmaßnahme durch den/die Teilnehmende*n oder die brmi-Akademie aus wichtigem Grund entstehen.

§ 16 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Minderung

Der/Die Teilnehmende ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt werden oder unstreitig sind und sich die aufgerechnete Forderung unmittelbar aus demselben Vertragsverhältnis ergeben. 

 

§ 17 Allgemeine Informationen zur Durchführung der Veranstaltungen

  1. Die Ausbildungs- und Hausordnung werden dem/der Teilnehmenden in Form der Dokumente „Regeln zur Anwesenheit und Mitarbeit“ sowie „Lehrgangsvertrag“ ausgehändigt. Die Teilnehmenden werden am ersten Ausbildungstag hierüber belehrt. Verstöße gegen diese können ohne Kostenerstattung zum Ausschluss von der Maßnahme führen. Die Ausbildungszeiten sind bindend. Für versäumten Unterricht besteht kein Nachholanspruch.

  2. Aktuelle Informationen zu Preisen, Anmeldeterminen etc. werden auf der Homepage der brmi-Akademie veröffentlicht. 

  3. Ordnung, Sauberkeit und Höflichkeit werden als selbstverständlich angesehen. Grobe oder wiederholte Verstöße und Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss aus dem Kurs oder der Maßnahme führen. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Die Kosten bleiben in voller Höhe fällig. Sondervereinbarungen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch die brmi-Akademie.

  4. Die brmi-Akademie führt die vereinbarten Leistungen mit größter Sorgfalt und unter Maßgabe einer ordentlichen Kursanbieterin durch. Das aktive Mitwirken des/der Teilnehmenden ist hierbei immer erforderlich. Ein definierter Erfolg, insbesondere im Sinne einer aktiven Umsetzung von Handlungsempfehlungen oder Vorgehensweisen und deren Wirkung, ist nicht geschuldet. Aktuelle Veränderungen am Markt, der jeweiligen Branche, im Unternehmen oder auch bei dem/der Schulungsteilnehmenden selbst können es notwendig machen, dass die brmiAkademie die Schulungsmethoden oder auch die Inhalte von Schulungselementen ändert.

  5. Die Trainer*innen, Dozenten und Dozentinnen, Veranstalter*innen und Schulungsteilnehmenden sind dazu verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.

  6. Bei Beendigung der Bildungsmaßnahme, die durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter gefördert wird, wird jedem/jeder Teilnehmenden ein Zeugnis bzw. eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Das Zeugnis enthält Angaben über den Erfolg der Teilnahme, das Maßnahmeziel, die Maßnahmeinhalte und den zeitlichen Umfang der Bildungsmaßnahme. Die Teilnahmebescheinigung enthält die Darstellung das Maßnahmeziels, die Maßnahmeinhalte und den zeitlichen Umfang der Bildungsmaßnahme.

 

§ 18 Nebenabreden

  1. Nebenabreden sind nicht getroffen und bedürfen der Schriftform. 

  2. Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie von der brmi-Akademie schriftlich bestätigt wurden. 

  3. Sämtliche individuellen Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen.

 

§ 19 Gerichtsstand

  1. Der Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. 

  2. Ist die/der Teilnehmer*in Kauffrau/Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der brmi-Akademie in Frankfurt am Main. In diesem Fall gilt auch ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

§ 20 Online-Streitbeilegung für Verbraucher (§ 13 BGB) und Teilnahme vor Verbraucherschlichtungsstellen (Information gemäß § 36 VSBG)

  1. Die EU-Kommission stellt auf ihrer Website eine Plattform zur Online-Streitbeilegung unter folgendem Internet-Link bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odrDiese Plattform dient einer außergerichtlichen Schlichtung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Online-Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher als Käufer beziehungsweise Dienstberechtigter beteiligt ist.

  2. Die brmi-Akademie ist weder bereit noch verpflichtet, am Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen. Sollte eine solche Beteiligung für die brmi-Akademie verpflichtend werden, informiert sie den/die Teilnehmende*n unverzüglich hierüber.

 

§ 21 Salvatorische Klausel und Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine gesetzliche Regelung, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt.

  2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  3. Sofern der/die Teilnehmende Kaufmann/Kauffrau im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz der brmi-Akademie. Die brmi-Akademie ist diesem Fall aber berechtigt, den/die Teilnehmende*n an seinem/ihrem Sitz bzw. Wohnsitz zu verklagen. 

  4. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

  5. Die brmi-Akademie behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern.

 

Frankfurt am Main, im Jan. 2022

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