Ihr Weg zur Approbation
Wenn Sie Humanmediziner*in, Zahnmediziner*in oder Apotheker*in mit einem ausländischen Abschluss (EU und Drittstaaten) sind, benötigen Sie eine
deutsche Approbation, um längerfristig in Deutschland arbeiten zu können. Mit einer Berufserlaubnis können Sie auch ohne Approbation
vorübergehend arbeiten (in der Regel maximal 2 Jahre). Zuständig für die Erteilung der Approbation (in Hessen) ist das Hessische Landesprüfungs- und
Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG).
Je nachdem, ob Sie einen EU-Abschluss oder einen Abschluss aus einem Drittstaat besitzen, gelten für Sie bestimmte Anforderungen, um eine deutsche
Approbation zu erhalten. Im Folgenden erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in Deutschland als Humanmediziner*in,
Zahnmediziner*in oder Apotheker*in zu arbeiten und wie wir Sie auf Ihrem Weg zur Approbation kompetent unterstützen können. Außerdem stellen wir
Ihnen nützliche Links zur Verfügung, die für Ihre Anerkennung bzw. den Berufsalltag in Deutschland wichtig sind.
Arbeiten mit einem EU-Abschluss
Wenn Sie als Humanmediziner*in, Zahnmediziner*in oder Apotheker*in mit einem EU-Abschluss in Hessen arbeiten wollen, müssen Sie einen Antrag
auf Erteilung einer Approbation bei der zuständigen Behörde, dem Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG),
stellen.
Hierfür müssen Sie erstens nachweisen, dass Sie Ihre akademische Ausbildung in einem EU-Staat vollständig abgeschlossenen haben. Zweitens
benötigen Sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Diese müssen Sie durch ein Sprachzertifikat „Deutsch B2“ sowie ein
Fachsprachenzertifikat „Deutsch C1 Medizin“, „Deutsch C1 Zahnmedizin“ bzw. „Deutsch C1 Pharmazie“ (z.B. brmi- Akademie für Heilberufe) nachweisen.
Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren und zu den einzureichenden Unterlagen erhalten Sie auf der Homepage des HLPUG:
Wenn Sie in Hessen mit einer vorübergehenden Berufserlaubnis arbeiten wollen, müssen Sie den Antrag dafür zusammen mit dem Antrag auf Erteilung
einer Approbation stellen. Die fachlichen sowie sprachlichen Fähigkeiten entsprechen den Anforderungen an die Erteilung einer Approbation und
müssen auch für die Erteilung einer Berufserlaubnis nachgewiesen werden.
Arbeiten mit einem nicht EU-Abschluss
Wenn Sie als Humanmediziner*in, Zahnmediziner*in oder Apotheker*in mit einem Abschluss aus Drittstaaten in Hessen arbeiten wollen, müssen Sie
einen Antrag auf Erteilung einer Approbation bei der zuständigen Behörde, dem Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im
Gesundheitswesen (HLPUG), einreichen.
Hierfür müssen Sie erstens nachweisen, dass Sie Ihre akademische Ausbildung in einem Drittstaat vollständig abgeschlossenen haben. Zweitens
benötigen Sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Diese müssen Sie durch ein Sprachzertifikat „Deutsch B2“ sowie ein
Fachsprachenzertifikat „Deutsch C1 Medizin“, „Deutsch C1 Zahnmedizin“ bzw. „Deutsch C1 Pharmazie“ (z.B. brmi- Akademie für Heilberufe) nachweisen.
Drittens müssen Sie die Gleichwertigkeit Ihrer akademischen Ausbildung im Bereich Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie nachweisen. Diesen
Nachweis können Sie entweder durch ein Gutachterverfahren oder durch die Teilnahme an der Kenntnisprüfung erbringen.
Mit der Akademie zur Approbation
Die brmi – Akademie für Heilberufe unterstützt Sie gern auf Ihrem Weg zur Approbation. Wir bieten Ihnen langjährige Erfahrung in der Beratung und
beruflichen Integration von Mediziner*innen, Zahnmediziner*innen und Apotheker*innen mit ausländischen Abschlüssen und sind bestens vernetzt mit
Arbeitgebern und Behörden sowie Entscheidungs- und Leistungsträgern in Hessen.
Wir bieten Ihnen ein spezielles Kursprogramm, das Sie gezielt auf die Fachsprachenprüfung C1 und auf die Kenntnisprüfung vorbereitet. Außerdem
bieten wir selbst die Fachsprachenprüfungen C1 an, die gemäß den Bestimmungen der 87. Gesundheitsministerkonferenz abgehalten und vom HLPUG
anerkannt sind. Unsere erfahrenen Sprach- und Fachdozent*innen begleiten Sie auf Ihrem Weg ebenso wie unsere Berater*innen, die Ihnen bei Fragen
zum Anerkennungsverfahren, bei sozialen oder familiären Problemen oder bei Ihrem Lernprozess helfen. Bei Bedarf können wir Sie auch aktiv bei der
Antragstellung zur Erteilung der Approbation unterstützen.
Rufen Sie uns gern bei Interesse an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir beraten Sie gern!
Kontakt
Telefon: +49-69-48007690-12
Mobil (WhatsApp): +49-177-4708827
Email: beratung@brmi-akademie.de