Prüfungsordnung für die Fachsprachenprüfungen (FSP) der brmi-Akademie für Heilberufe gGmbH vom 01.03.2023
§ 1 Fachsprachenprüfung (FSP)
Die Fachsprachenprüfung (FSP) ist eine Einzelprüfung und dient als Nachweis über die für die Ausübung der Heilberufe Humanmedizin, Zahnmedizin sowie Pharmazie erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache im berufsspezifischen Zusammenhang auf dem Sprachniveau C1 nach „TOP 7.3, Eckpunkte zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in den akademischen Heilberufen“ der 87. Gesundheitsministerkonferenz 2014 am 26./27. Juni 2014 in Hamburg.
Aufbau, Inhalt und Bewertung (Konzeptionen) der FSP werden von der brmi-Akademie für Heilberufe gGmbH festgelegt und sind von der für das Anerkennungs- und Approbations-verfahren zuständigen Landesbehörde Hessen, dem Hessischen Landesamt für Gesund-heit und Pflege (HLfGP), ehemals: Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG), mit Bescheid vom 12.04.2018 genehmigt.
§ 2 Anmeldung
Die Anmeldung zur FSP erfolgt schriftlich bei der brmi-Akademie für Heilberufe gGmbH und ist verbindlich. Mit der Anmeldung bestätigen die Prüfungsteilnehmenden, dass sie diese Prüfungsordnung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der brmi-Akademie für Heilberufe gGmbH zur Kenntnis genommen haben und anerkennen. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und diese Prüfungsordnung (PrüfO) der brmi-Akademie für Heilberufe gGmbH werden die Prüfungskandidat*innen bei der Anmeldung ausdrücklich hingewiesen.
§ 3 Teilnahmevoraussetzungen
Im Rahmen der Anmeldung zur FSP sind die folgenden Angaben und Nachweise erforderlich:
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Sprachzertifikat B2 (Goethe- oder telc-Sprachzertifikat oder ein höherwertiges Sprachzertifikat) und
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Diplom als Ärztin/Arzt oder als Zahnärztin/Zahnarzt oder Apothekerin/Apotheker und
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Angabe und Kopie des Antrages auf Anerkennung bei der zuständigen Landes-behörde, Ärztekammer, Zahnärztekammer oder Apothekerkammer und
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falls zutreffend: Angabe und Kopie der Berufserlaubnis in Hessen oder in der Bundesrepublik Deutschland.
§ 4 Art der Fachsprachenprüfung und Prüfungssprache
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Die FSP ist eine Gesamtprüfung, die aus mündlichen und schriftlichen Teilen besteht.
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Die Prüfungssprache ist deutsch.
§ 5 Inhalte der Fachsprachenprüfung (FSP)
Die FSP dauert ca. 60 Minuten und umfasst die folgenden Inhalte:
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Mündliche Prüfung Teil 1: simuliertes Berufsangehöriger-Patienten-Gespräch, Anam-nesegespräch (Dauer: ca. 20 Minuten).
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Schriftliche Prüfung: Anfertigen eines in der ärztlichen, zahnärztlichen, pharma-zeutischen Berufsausübung üblichen Schriftstückes bzw. eines Kurzbriefes an Berufs-kollegen (Dauer ca. 20 Minuten).
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Mündliche Prüfung Teil 2: Gespräch mit einem/r berufsangehörigen Kollegen/Kollegin, in welchem der/die Schauspielpatient*in vorgestellt wird (Dauer: ca. 20 Minuten).
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Die FSP für Apotheker*innen ist hiervon abweichend wie folgt aufgebaut: Im ersten mündlichen Teil der Prüfung wird ein Kundengespräch (Apotheker-Kunde-Gespräch) mit einem/einer Schauspieler*in, der/die die Rolle des/der Kunden/Kundin übernimmt, geführt. Im ersten schriftlichen Teil wird zu dem vorliegenden Fall eine E-Mail verfasst. Im anschließenden zweiten schriftlichen Teil wird ein AMK-Bogen anhand (anderer) gegebener Informationen ausgefüllt. Im abschließenden zweiten mündlichen Teil der Prüfung findet eine simulierte Kundenvorstellung bzw. -übergabe statt.
§ 6 Termine
Die brmi-Akademie für Heilberufe gGmbH bestimmt Ort und Zeit der Prüfungen. Die jeweiligen Termine werden auf der Webseite der brmi-Akademie veröffentlicht und können ggfs. auch telefonisch erfragt werden.
§ 7 Zulassung zur Fremdsprachenprüfung (FSP)
Die Entscheidung über die Zulassung zur FSP wird den Interessent*innen unter Angabe des Prüfungstages und Prüfungsortes mitgeteilt. Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn noch genügend Plätze vorhanden sind. Dafür ist die zeitliche Reihenfolge der Anmeldungen ausschlaggebend. Ein Anspruch auf Teilnahme an der Prüfung entsteht erst mit Erhalt der schriftlichen Zusage zur Teilnahme an der Prüfung.
§ 8 Angaben zur Teilnahme an einem Crashkurs und Erklärung über frühere Prüfungen bzw. bereits gestellte Anträge zu Prüfungen im Rahmen der Anmeldung zur Fachsprachen-prüfung (FSP)
Mit der Anmeldung erklärt der/die Teilnehmende auch, ob er/sie sich zugleich auch zu einem Crashkurs anmeldet. Falls der/die Teilnehmende sich nicht zu einem Crashkurs anmeldet, erklärt er/sie, entgegen der Beratung, an einer gezielten Vorbereitung durch einen Kursbesuch bzw. Crashkurs teilzunehmen, und/oder die Prüfung an einem späteren Termin abzulegen, eigenverantwortlich hierauf zu verzichten und an der bevorstehenden Prüfung unmittelbar teilzunehmen.
Im Rahmen der Anmeldung gibt der/die Teilnehmende auch an, ob er/sie einen Antrag auf eine FSP bei einer Berufskammer oder einem anderen Anbieter bereits eingereicht oder abgelegt hat. Zudem werden von dem/der Teilnehmenden Angaben dazu gemacht, ob er/sie bereits an der FSP teilgenommen hat. Die entsprechende Stelle, das Datum und das erzielte Ergebnis der bisherigen FSP sind dabei anzugeben. Des Weiteren ist auch anzugeben, ob und bei welcher Stelle bereits ein Anerkennungsantrag gestellt wurde.
§ 9 Prüfungsgebühren
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Eine Teilnahme an der Prüfung ist nur möglich, wenn die Prüfungsgebühren vollständig bezahlt wurden. In berechtigten Ausnahmefällen kann die brmi-Akademie für Heilberufe gGmbH eine adäquate Regelung treffen. Die Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung und wird auf dem Anmeldeformular oder bei der Prüfungsbeschreibung im Internet ausgewiesen. Die Prüfung kann nicht begonnen werden, sofern die vereinbarten Zahlungstermine nicht eingehalten wurden. Das ausgewertete Ergebnis der Prüfung liegt ca. drei bis vier Wochen nach dem Prüfungstermin vor. Eine mögliche Expressausstellung (5 Werktage ab Prüfungsdatum) des Zertifikats ist möglich. Die Gebühr für die Expressausstellung richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung und wird auf dem Anmeldeformular oder bei der Prüfungsbeschreibung im Internet ausgewiesen. Der/die Teilnehmende erklärt bei der Anmeldung, ob er/sie eine Expressausstellung des Zertifikats wünscht.
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Wird eine Prüfung aus Krankheitsgründen nicht abgelegt, wird die Prüfungsgebühr für den nächsten Prüfungstermin gutgeschrieben. Die jeweils zuständige Prüfungskommission entscheidet über die Erhebung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von bis zu 25 % der Prüfungsgebühr für die Umbuchung. Dem/Der Prüfungsteilnehmenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Wird einem Einspruch stattgegeben, so gilt die Prüfung als nicht abgelegt und die Prüfungsgebühr wird vom Prüfungszentrum gutgeschrieben oder erstattet.
ist die Vorlage eines amts-ärztlichen Attestes erforderlich. Bei einer Nichtteilnahme an der Prüfung aus Krankheits-gründen wird die bereits gezahlte Prüfungsgebühr für den nächsten Prüfungstermin unter Einbehalt einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 175,- € gutgeschrieben. Eine Rückerstattung bzw. Auszahlung der Prüfungsgebühr erfolgt in keinem Fall. -
Bei erheblich verspätetem Erscheinen zur Prüfung kann eine Teilnahme am selbigen Tag regelmäßig nicht mehr durchgeführt werden. Der/Die Teilnehmende kann sich zu einem Folgetermin neu anmelden.
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Bei unentschuldigtem Nichterscheinen oder bei Ausschluss eines/einer Teilnehmenden von der der Prüfung findet keine Rückerstattung der Prüfungsgebühr statt.
§ 10 Prüfungsmaterialien
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Alle Prüfungsmaterialien sind Eigentum der brmi-Akademie für Heilberufe gGmbH.
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Die Prüfungsmaterialien dürfen nicht vervielfältigt und auch nicht an Dritte weiterge-geben werden.
§ 11 Ausschluss der Öffentlichkeit
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Die FSP sind nicht öffentlich.
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Während der Prüfung sind zwei Prüfer*innen, ein/e „Schauspielpatient*in“ sowie gege-benenfalls zwei Vertreter*innen der brmi-Akademie für Heilberufe gGmbH anwesend. Von den zwei Prüfern/Prüferinnen ist eine*r ein/e Sprachprüfer*in und eine*r ein ärztliche*r, zahnärztliche*r oder pharmazeutische*r Prüfer*in.
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Aus Gründen der Qualitätssicherung können auch unangemeldet Vertreter*innen des Hessischen Landesamtes für Gesundheit und Pflege (HLfGP), ehemals: Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG), sowie von der brmi-Akademie zugelassene Hospitanten/Hospitantinnen den Prüfungen beiwohnen. Sie dürfen jedoch nicht unmittelbar in das Prüfungsgeschehen eingreifen.
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Die Prüfungen werden aus Gründen der Qualitätssicherung per Tonaufzeichnung aufgenommen und gespeichert. Teilnehmende der Prüfung stimmen mit ihrer verbindlichen Anmeldung der Erstellung von Ton-, Bild- und Videoaufnahmen während der Prüfung zu.
§ 12 Aufsicht während der schriftlichen Prüfung
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Während der schriftlichen Prüfung ist eine Aufsichtsperson im Raum anwesend.
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Die Aufsichtsperson ist nur zur Beantwortung von Fragen zur Durchführung und zum Verfahren der Prüfung befugt. Fragen zu Prüfungsinhalten dürfen von der Aufsichts-person weder beantwortet noch kommentiert werden.
§ 13 Verwendung von unerlaubten Hilfsmitteln und Ausschluss von der Prüfung
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Von der Prüfung wird ausgeschlossen, wer im Zusammenhang mit der Prüfung täuscht, unerlaubte Hilfsmittel mitführt und verwendet oder sonst durch sein/ihr Verhalten den ordnungsgemäßen Prüfungsablauf stört. In diesem Fall wird die Prüfung nicht bewertet und die Prüfungsgebühren werden nicht erstattet. Als unerlaubte Hilfsmittel gelten Wörterbücher sowie Mobiltelefone, elektronische Medien, Mini-Computer, Kameras etc. Bereits der Versuch vertrauliche Prüfungsinhalte oder Aufzeichnungen Dritten z.B. per Handy oder Diktiergerät etc. zugänglich zu machen, führt zum Ausschluss von der Prüfung.
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Wird ein/e Prüfungsteilnehmende*r aus einem der vorgenannten Gründe von der Prüfung ausgeschlossen, kann die Prüfung in der Regel frühestens nach sechs Monaten, vom Tag des Prüfungsausschlusses an gerechnet, wiederholt werden.
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Täuscht oder versucht ein/e Prüfungsteilnehmende*r in Zusammenhang mit der Prüfung über seine/ihre Identität zu täuschen, so werden der/die Teilnehmende und alle an der Identitätstäuschung beteiligten Personen von der Prüfung ausgeschlossen.
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Wenn sich nach der Beendigung der Prüfung herausstellt, dass eine Täuschung oder ein anderweitiger Eingriff in den Prüfungsablauf erfolgt ist, erklärt die brmi – Akademie für Heilberufe gGmbH die Prüfung für ungültig.
§ 14 Rücktritt von der Prüfung
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Unbeschadet des gesetzlichen Widerrufsrechts gilt Folgendes: Entscheidet sich ein/-e Teilnehmende/-r, die Prüfung nicht abzulegen (Rücktritt), besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung von bereits entrichteten Prüfungsgebühren.
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Der Rücktritt von der Prüfung erfolgt schriftlich durch Übersendung einer Mitteilung an: beratung@brmi-akademie.de
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Wird die Prüfung nach Beginn abgebrochen, so gilt die Prüfung als nicht bestanden.
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Wird eine Prüfung nicht begonnen oder nach Beginn abgebrochen und werden dafür Krankheitsgründe geltend gemacht, sind diese unverzüglich durch Vorlage eines ärztlichen Attests gegenüber der brmi-Akademie für Heilberufe nachzuweisen. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen trifft die Prüfungskommission.
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Bei Rücktritt bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin wird in jedem Fall eine Ausfallpauschale i.H.v. 50% der Prüfungsgebühren fällig.
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Bei Rücktritt von weniger als 14 Tage vor der Prüfung wird die gesamte Prüfungsgebühr fällig.
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Wird eine Prüfung aus Krankheitsgründen nicht abgelegt, ist die Vorlage eines amts-ärztlichen Attestes erforderlich. Bei einer Nichtteilnahme an der Prüfung aus Krankheits-gründen wird die bereits gezahlte Prüfungsgebühr für den nächsten Prüfungstermin, unter Einbehalt einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 175,- €, gutgeschrieben. Eine Rückerstattung bzw. Auszahlung der Prüfungsgebühr erfolgt in keinem Fall. Erscheint der/die Teilnehmende nicht zur Prüfung und es liegt kein Attest vor, gilt die Prüfung als „nicht bestanden“. In diesem Fall ist die gesamte Prüfungsgebühr fällig.
§ 15 Feststellung der Identität
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Die brmi-Akademie für Heilberufe gGmbH und die Prüfer*innen sind verpflichtet, die Identität der Prüfungsteilnehmenden zweifelsfrei festzustellen.
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Die Prüfungsteilnehmenden müssen sich vor Prüfungsbeginn und gegebenenfalls zu jedem beliebigen Zeitpunkt während des Prüfungsablaufs mit einem amtlichen Licht-bildausweis oder Pass ausweisen. Die brmi-Akademie für Heilberufe gGmbH hat das Recht, über die Art des erforderlichen Bilddokuments zu entscheiden und gegebenen-falls weitere Maßnahmen zur Klärung der Identität durchzuführen.
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Prüfungsteilnehmende, deren Identität nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, werden zu dieser Prüfung nicht zugelassen.
§ 16 Bewertung der Prüfungsleistungen
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Es werden ausschließlich Kenntnisse der deutschen Sprache im berufsspezifischen Zusammenhang auf dem Sprachniveau C1 geprüft. Hierfür werden Gespräche im berufsspezifischen Kontext geführt und fachspezifische Fragen in diesem Zusammen-hang gestellt. Es werden ausschließlich die fachsprachlichen, nicht aber die fachlichen Leistungen, bewertet.
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Die Prüfungsleistungen werden von zwei Prüfer*innen (einem/einer Arzt/Ärztin, Zahn-arzt/Zahnärztin oder Pharmazeut*in und einem/einer Sprachprüfer*in) voneinander unabhängig bewertet.
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Im schriftlichen Prüfungsteil werden nur die Markierungen bzw. Texte bewertet, die mit Kugelschreiber erstellt wurden.
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Insgesamt können in der FSP 150 Punkte erzielt werden. Im ersten Teil der Prüfung ist das Erreichen von 55 Punkten möglich, im zweiten Teil 40 Punkte und im dritten Teil 55 Punkte. Die FSP ist eine Gesamtprüfung: die Gesamtprüfung ist nur dann bestanden, wenn jeder Prüfungsabschnitt als bestanden bewertet wurde. Dabei ist ein Prüfungsabschnitt bestanden, wenn jeweils mindestens 60 % der möglichen Punkte erreicht werden.
§ 17 Mitteilung der Prüfungsergebnisse und Zertifikatserteilung
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Das ausgewertete Ergebnis der Prüfung liegt ca. drei bis vier Wochen nach dem Prüfungstermin vor. Eine mögliche (kostenpflichtige) Expressausstellung dauert ca. 5 Werktage (ab Prüfungstermin). Der/die Teilnehmende erklärt bei der Anmeldung, ob er/sie eine Expressausstellung des Zertifikats wünscht.
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Die Prüfungsergebnisse werden den Prüfungsteilnehmenden per E-Mail bekannt-gegeben.
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Bei erfolgreicher Absolvierung der FSP wird ein qualifiziertes Zertifikat ausgestellt. Das Zertifikat kann nach der Benachrichtigung bei der brmi-Akademie für Heilberufe gGmbH abgeholt werden. Im Falle des Zeugnisverlusts kann innerhalb von 3 Jahren eine Kopie oder eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden. Die Ausstellung einer Kopie und einer Ersatzbescheinigung ist jeweils kostenpflichtig.
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Die Teilnahme an einer abgelegten, aber nicht bestandenen, Prüfung wird durch die Mitteilung des Prüfungsergebnisses per E-Mail bestätigt. Eine weitere Nennung von Einzelergebnissen erfolgt nicht.
§ 18 Wiederholung der Prüfung
Bei Nichtbestehen kann die Prüfung als Ganzes beliebig oft wiederholt werden. Das Wiederholen bzw. Nachholen einzelner Prüfungsteile ist nicht gestattet. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Wiederholungstermin.
§ 19 Befangenheit
Die Besorgnis der Befangenheit eines/einer Prüfenden kann der/die Prüfungsteilnehmende nur sofort und vor Beginn der mündlichen Prüfung äußern. Die Entscheidung über die Mitwirkung des/der Prüfenden trifft der/die Prüfungsverantwortliche. Wird einem Befan-genheitsantrag stattgegeben oder ein/e Prüfer*in ausgeschlossen, so soll der/die Prüfungs-teilnehmende zum nächsten Prüfungstermin eingeladen werden, sofern der/die ausge-schlossene Prüfer*in nicht sogleich durch eine*n andere*n Prüfer*in ersetzt werden kann.
§ 20 Prüfungskommission
Für die Abnahme und die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung existiert eine Prüfungskommission, die aus den zwei Prüfenden sowie dem Geschäftsführer der brmi-Akademie für Heilberufe gGmbH bzw. der/den vom Geschäftsführer beauftragten Person(en) besteht.
§ 21 Protokoll über den Verlauf der Prüfung
Über den Verlauf der Prüfung wird ein Protokoll jeweils schriftlich und per Tonaufzeichnung angefertigt. Im schriftlichen Protokoll werden die Daten zur jeweiligen Prüfung (Namen der Prüfer*innen; Name, Anschrift und Geburtsdatum des/der Teilnehmenden; Datum der Prüfung) einschließlich der Uhrzeit (jeweils Beginn und Ende der Prüfung), die Leistungen und besondere Vorkommnisse während der Prüfung festgehalten.
§ 22 Einspruch gegen das Prüfungsergebnis oder das Prüfungsverfahren
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Gegen das Prüfungsergebnis ist ein Einspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses schriftlich bei der Leitung der brmi-Akademie für Heilberufe gGmbH zu erheben. Unbegründete oder nicht ausreichend begründete Anträge werden zurückgewiesen. Der bloße Hinweis auf eine nicht erreichte Punktzahl ist als Begründung nicht ausreichend. Der/Die Prüfungsverantwortliche entscheidet darüber, ob dem Einspruch gegen das Prüfungsergebnis stattgegeben wird. Die Einleitung des Einspruchsverfahrens gegen das Prüfungsergebnis ist kostenpflichtig.
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Gegen das Prüfungsverfahren ist ein Einspruch unmittelbar nach Ablegen der Prüfung bei der Leitung der brmi-Akademie für Heilberufe gGmbH zu erheben. Der/Die Prüfungsverantwortliche holt die Stellungnahmen aller Beteiligten ein, entscheidet über den Einspruch und verfasst eine Aktennotiz über den Vorgang. Die Einleitung des Einspruchsverfahrens gegen das Prüfungsverfahren ist kostenpflichtig.
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Wird einem Einspruch stattgegeben, wird dieser der Prüfungskommission zur Entscheidung vorgelegt. Die Prüfungskommission entscheidet einstimmig und begründet ihre Entscheidung.
§ 23 Einsicht
Die FSP sind nicht öffentlich. Die/der Teilnehmende oder der/die von ihr/ihm bevoll-mächtigte Personen sowie andere Dritte hat/haben keinen Anspruch auf Einsicht in die Prüfungsarbeiten und Prüfungsprotokolle bzw. Aufzeichnungen.
§ 24 Verschwiegenheit und Geheimhaltung
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Alle an der Prüfung mitwirkenden Personen bewahren über alle Prüfungsvorgänge und Prüfungsergebnisse gegenüber Dritten Stillschweigen.
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Alle Prüfungsunterlagen sind vertraulich. Sie unterliegen der Geheimhaltungspflicht und werden unter Verschluss gehalten.
§ 25 Urheberrecht
Alle Prüfungsmaterialien (im Print- und Digitalformat) sind urheberrechtlich geschützt und werden nur in der Prüfung verwendet. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbeson-dere die Vervielfältigung und Verbreitung sowie öffentliche Zugänglichmachung dieser Materialien, ist nur mit Zustimmung der brmi-Akademie für Heilberufe gGmbH gestattet.
§ 26 Archivierung
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Die Prüfungsunterlagen der Prüfungsteilnehmenden werden für die Dauer von zwölf Monaten nach dem Prüfungstermin unter Verschluss aufbewahrt und danach fachgerecht entsorgt.
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Das Dokument über das Gesamtergebnis der Prüfung wird 3 Jahre lang aufbewahrt und dann fachgerecht entsorgt.
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Die elektronische Archivierung der Prüfungsunterlagen und des Dokuments über das Gesamtergebnis der Prüfung ist zulässig.
§ 27 Qualitätssicherung
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Die konstant hohe Qualität der Prüfungsdurchführung wird durch regelmäßige Kontrollen der schriftlichen und mündlichen Prüfungen im Rahmen von Hospitationen und Kontrollbesuchen sowie Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen durch das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP), ehemals: Hessisches Landes-prüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG), und den internen Inspektor*innen der brmi-Akademie sichergestellt.
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Zur Qualitätssicherung werden zudem während der Prüfungen Video- und Tonauf-nahmen durchgeführt, mit denen sich die Teilnehmenden mit ihrer verbindlichen Anmeldung zur Fachsprachprüfung einverstanden erklären und gegen welche sie keinen Widerspruch nach der Anmeldung erheben können.
§ 28 Datenschutz
Alle an der Durchführung der Prüfung Beteiligten sind zur Geheimhaltung und zur Einhaltung der anwendbaren Datenschutzvorschriften verpflichtet. Mit der verbindlichen Anmeldung erklären die Teilnehmenden ihr Einverständnis zur Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO-EU) zum Zweck der Bearbeitung ihres Antrags im Rahmen der Fachsprachenprüfung. Ebenso erklären Sie ihr Einverständnis zu Ton-, Bild- und Videoaufnahmen, die während der Prüfung zur Qualitätssicherung durchgeführt werden.
§ 29 Allgemeine Geschäftsbedingungen der brmi – Akademie für Heilberufe gGmbH
Ergänzend zu dieser Prüfungsordnung (PrüfO) sind die Allgemeinen Geschäftsbedingun-gen (AGB) der zu beachten. Auf die AGB der wird der/die Teilnehmende bei der Anmeldung ausdrücklich hingewiesen.
§ 30 Schlussbestimmungen
Diese Prüfungsordnung tritt am 01. März 2023 in Kraft und gilt für Prüfungsteilnehmende, deren Prüfung nach dem 01. März 2023 stattfindet.
Frankfurt am Main, im Februar 2023
gez. Prüfungskommission