Medizinische Sprachförderung -welchen Weg gehen?
- Atilla Vurgun
- 13. Feb. 2023
- 4 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 15. Feb. 2023
BAMF-geförderte Fachsprachenkurse (Berechtigungsschein nach DeuFöV) und Bildungsgutschein (BGS) -geförderte Kurse der Arbeitsagenturen und Jobcenter: Wo ist der Unterschied und warum konzentriert sich die brmi-Akademie für Heilberufe auf die BGS-geförderten Kurse?
Der deutsche Staat engagiert sich mittels verschiedener Fördersysteme stark für die berufliche Integration der aus dem Ausland eingereisten Menschen. Nach Erhalt eines Aufenthaltstitels ist das Ziel, diese dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen. Somit soll Migrantinnen und Migranten eine valide Chance auf einen erfolgreichen Berufseinstieg und eine gelungene soziale Integration eröffnet werden. Und dieses erreicht man in erster Linie über den Erwerb der deutschen Sprache und vor allem auch der beruflich geforderten Fachsprachenkenntnisse.
Es liegt in der Natur der Sache, dass die verschiedenen Fördersysteme für Außen-stehende oft schwierig zu verstehen sind. Daher möchten wir hier einmal die beiden Förderungssysteme „Berechtigungsschein“ (DeuFöV) und „Bildungsgutschein“ (BGS) im Kontext des Erwerbs der deutschen Approbation für Mediziner*innen, Zahn-mediziner*innen und Pharmazeut*innen gegenüberstellen und auch darlegen, warum wir als brmi-Akademie für Heilberufe uns vor allem auf die durch BGS- geförderten Kurse fokussieren.
Sehr intensiv und bereits länger haben wir uns mit der Frage beschäftigt, ob wir, die brmi-Akademie für Heilberufe, zusätzlich zu unserem bewährten, durch BGS- geför-derten Fachsprachenkursangebot, ebenso durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)-geförderte Fachsprachenkurse („Berechtigungsschein“, DeuFöV) anbieten sollten.
Die allgemeinen Sprachkurse des BAMF wurden bis vor Kurzem für die Sprachniveaus A1 bis B2 angeboten und es wurden verschiedene Bildungsanbieter beauftragt, diese Kurse durchzuführen. Seit einiger Zeit werden nunmehr auch vom BAMF-geförderte „berufsbezogene Deutschsprachkurse“ für Mediziner*innen angeboten. Die Förderung solcher Kurse ist dann über das Job-Center bzw. die Agentur für Arbeit in Form eines „Berechtigungsscheines“ (DeuFöV § 45a AufenthG) möglich.
Die Akademie-Leitung und unser wissenschaftlicher Beirat überprüft laufend das Bildungsangebot der brmi-Akademie für Heilberufe und passt es an die Erfordernisse und neuesten Entwicklungen im Bereich der Förderung medizinischer Heilberufe an. Nach intensiver Diskussion und Abwägen der Vor- und Nachteile empfehlen wir weiterhin angehenden Medizinern, die hier ihre deutsche Zulassung erwerben wollen, um als Arzt*in, Zahnärzt*in oder Pharmazeut*in praktizieren zu dürfen, die Förderung über den regulären Bildungsgutschein (BGS) anzustreben. Das Angebot der brmi-Akademie für Heilberufe wird sich daher b.a.w. auf diese Art der Förderung konzentrieren, um die bestmögliche Unterstützung für unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewährleisten zu können. Die Gründe hierfür sind in erster Linie:
1. Die DeuFöV-Kurse beinhalten 600 Unterrichtseinheiten (UE), wobei hier pro Tag max. 5 UE stattfinden dürfen. Somit dauert ein solcher Kurs 120 Tage = 24 Wochen, also gut 6 Monate. Durch Feier- und/oder Urlaubstage kann sich diese Zeit noch einmal verlängern.
2. Die von uns derzeit angebotenen Maßnahmen für die Fachsprache C1 beinhalten aktuell 520 UE, und das verteilt über knappe 13 Wochen. Somit erreicht die/der Mediziner*in binnen 3,25 Monaten die „Fachsprachenreife“, da wir täglich mind. 8 UE abhalten.
3. Sollte ein/e Mediziner*in binnen dieser 13 Wochen sprachlich noch nicht so weit sein, die Fachsprachenprüfung abzulegen, geht die/der Teilnehmende ohne Einschränkung in unsere weiteren Module, als da wären z. B. die Hospitation in einer Klinik/Praxis/Apotheke etc., so dass hier noch einmal die Gelegenheit besteht, für weitere 3 Monate die erlernte Sprache nunmehr praktisch anzuwenden und zu üben. Dieses Vorgehen erhöht die Chance auf das Bestehen der Fachsprachenprüfung sehr stark!
4. Ein/e Mediziner*in (alle akadem. Heilberufe), die/der mit einem DeuFöV-Berechtigungsschein an einem Fachsprachenkurs C1 teilnimmt, verliert sehr viel Zeit. Warum? Erst wenn der BAMF-Kurs nach 6 Monaten abgeschlossen ist, kann diese Person sich zur Fachsprachenprüfung (FSP) bei der jeweiligen Kammer anmelden. Die Kammern vergeben derzeit Prüfungstermine zwischen 3 bis 8 Monaten Wartezeit, je nach Kammer. Der/Die Mediziner*in muss dann erst einmal die Prüfung bestehen, mit diesem Ergebnis ggfs. in eine erneute Beratung bei einer Beratungsstelle oder der brmi-Akademie für Heilberufe gehen, von dort eine vorläufige Zusage bzw. ein Angebot erhalten, um dann wieder zum Job-Center bzw. Agentur für Arbeit als Leistungsträger*in einen um regulären Bildungsgutschein (BGS) für die fachliche Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung (Approbationsprüfung) zu beantragen. Dieser Prozess kann wiederum weitere ca. 6-8 Monate dauern.
5. Somit hat der/die Mediziner*in gut 12 Monate allein dafür gebraucht, um die „Fachsprache C1“ zu absolvieren. Jetzt erst kann die Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung (Approbationsprüfung) beginnen. Das kostet Zeit und Geld.
6. Der Vorteil für teilnehmende Mediziner*innen an den durch BGS-geförderten Programmen der brmi-Akademie für Heilberufe ist eine kompakte und durchgehenden Teilnahme über 9,5 Monaten– ohne Unterbrechung und ohne Zeitverlust. In dieser Zeit kann mindestens die Fachsprachenprüfung (FSP) ablegt und die Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung mit einem qualifizierten Zertifikat abgeschlossen werden. Nach Kursende besteht somit zusätzlich die Möglichkeit, mit einer Berufserlaubnis (BE nach §10 BÄO, §13 ZHG etc.) in einer Klinik oder Praxis tätig zu sein, oder direkt in die Kenntnisprüfung (KP) zu gehen.
7. Zusätzlich bietet die brmi-Akademie für Heilberufe gegenüber den DeuFöV-Kursen auch eine Beratung zum Anerkennungsverfahren und eine weiter-gehende Betreuung bei der Anmeldung zur FSP oder KP an. Ebenso enthalten unsere BGS-geförderten Maßnahmen vom ersten Tag die Betreuung durch unser Sozialprogramm an, wie z. Bsp. Patenschaften, Sozialberatung sowie psychologische Lernberatung u.v.m.
Fazit
Wir begrüßen es sehr, dass über das BAMF Integrations- und Sprachkurse für alle Zielgruppen angeboten werden. Allerdings sind wir davon überzeugt, dass für die spezifische Gruppe der akademischen Heilberufe unsere zertifizierten, BGS-geför-derten Kurse deutlich zielführender sind, wenn es darum geht, schneller und sicherer die deutsche Approbation zu erwerben. Davon profitieren sowohl die vom Fach-kräftemangel betroffenen Praxen, Kliniken und Apotheken, der deutsche Staat in Form der Leistungsträger als auch letztendlich die ausländischen Mediziner*innen selbst, die motiviert sind, so schnell wie möglich hier in Deutschland praktisch tätig zu sein.
Daher bleiben wir aktuell bei unserem bewährten und wissenschaftlich begleiteten Qualitätskonzept und bereiten alle Mediziner*innen weiterhin mit BGS oder als Selbstzahlende auf deren (Fach-)Sprachen- und Kenntnisprüfungen vor. Laufende Überprüfungen der Rahmenbedingungen und Marktbedürfnisse können allerdings auch in der Zukunft zu anderen Bewertungen führen.
Frankfurt, im Februar 2023
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